Neue Regelung Limonaden (DE)

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NEWS der DIG, welche auch für uns wichtig sind:

Kurz vor Beginn der heißen Jahreszeit hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) die Regelung, nach der Limonaden mindestens 7% Zucker enthalten müssen, geändert. Nun müssen Limonaden nur noch «Zutaten zur Erzielung eines süßen Geschmacks (zum Beispiel Zuckerarten, Süßungsmittel)» enthalten, heißt es in einer Bekanntmachung des Bundesanzeigers. Wie viel, bleibt offen.

Aus Marketinggründen ? damit eine Limonade einen besseren NutriScore erhält und gesünder erscheint ? kann es nach dieser Regeländerung zum vermehrten Austausch von Zucker gegen Süßstoffe wie Aspartam kommen. Aspartam besteht aus Phenylalanin und Asparaginsäure.

Davon können auch Getränke betroffen sein, die nicht als Light- oder Diet-Getränke bezeichnet werden. Mit Aspartam gesüßte Produkte müssen in der Zutatenliste jedoch mit dem Hinweis «enthält eine Phenylalaninquelle» gekennzeichnet werden.

Wir empfehlen Menschen mit Phenylketonurie*, vor dem Genuss der Erfrischungsgetränke die Zutatenliste auf den Flaschen aufmerksam zu lesen, auch wenn Sie diese Produkte schon lange kennen. In Restaurants oder Bars kann eine Nachfrage beim Service sinnvoll sein.

* Diese Empfehlung gilt auch für Menschen mit anderen Stoffwechselstörungen, die mit einer phenylalanin-reduzierten Ernährungstherapie behandelt werden.


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